Voraussetzungen für eine PKV – Wer kann sich überhaupt privat versichern?
Grundsätzlich gilt: ihre Krankheitskosten privat absichern können:
Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (4.162,50 Euro, entspricht jährlich 49.950 Euro)
Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber 50% der Beiträge
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie wie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.
Neben der Absicherung Ihrer Krankheitskosten – je nach gewähltem Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung weltweit – können Sie als Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist gesichert, dass Sie auch bei längerer Krankheit nicht auf Ihr gewohntes Einkommen verzichten müssen.