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Krankenversicherungen im Vergleich > Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherung für Angestellte

Voraussetzungen für eine PKV – Wer kann sich überhaupt privat versichern?

Grundsätzlich gilt: ihre Krankheitskosten privat absichern können:

  • Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (4.162,50 Euro, entspricht jährlich 49.950 Euro)
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

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Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber 50% der Beiträge

Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer erhalten Sie wie in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen.

Neben der Absicherung Ihrer Krankheitskosten – je nach gewähltem Tarif vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung weltweit – können Sie als Arbeitnehmer zusätzlich ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet. So ist gesichert, dass Sie auch bei längerer Krankheit nicht auf Ihr gewohntes Einkommen verzichten müssen.

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