Beitragsbemessungsgrenze / Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird regelmäßig erhöht. Nur wer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt darf sich privat krankenversichern.

Ausnahme: sie sind selbstständig oder Freiberufler. Somit greift die Beitragsbemessungsgrenze bei ihrer Krankenversicherung nicht.

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Die Vorteile der PKV:
    • Freie Arztwahl als Privatpatient
    • Einbettzimmer mit Chefarzt-Behandlung
    • Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen
    • Bis zu 50% Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
    • Bis zu 100% Leistung bei Zahnersatz
    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Individuelle Beitragsgestaltung je nach gewünschtem Leistungsumfang
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