Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird regelmäßig erhöht. Nur wer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt darf sich privat krankenversichern.
Ausnahme: sie sind selbstständig oder Freiberufler. Somit greift die Beitragsbemessungsgrenze bei ihrer Krankenversicherung nicht.