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Wechsel in die PKV erleichtert

Durch die Gesetzesänderung zum 31.12.2010 ist es möglich, einfacher den Schritt in die private Krankenversicherung zu vollziehen. Dieser einfachere Weg ergibt sich aus dem Rückschritt zu einem alten Gesetz. Dadurch kann man seine Jahresarbeitsentgeltsgrenze nach aktuellem Einkommen berechnen.

Private Krankenversicherung

Wer glaubt, dass das tatsächliche Einkommen letztlich für die Versicherungspflicht von Bedeutung ist, sieht sich getäuscht. Wer sich zum 31.12.2010 aus der Versicherungspflicht befreien lassen will, kann dies über eine aktuelle Berechnung und Hochrechnung seines Arbeitsentgeltes erreichen.
Zu diesem Zweck muss das berechnete Entgelt lediglich den Grenzbetrag von 2010 und 2011 übersteigen. Somit soll die Bewertungsgrundlage zum 31.12.2010 nicht mehr durch die dreijährige Wartefrist erreicht werden. Dies wurde von der Bundesregierung mit der Einsetzung des Gesetzes zu diesem Stichtag erreicht.

Zum früheren Gesetz galt lediglich eine wirkliche Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltsgrenze, was nun so nicht mehr der Fall ist. Hierzu ein Beispiel:
Seit Jahren beträgt das Arbeitsentgelt eines Versicherungsnehmers 3900 Euro mtl. Somit hat er die Jahresarbeitsentgeltsgrenze bisher nicht überschritten, da dies insgesamt 47.200 (11 Monate lang 3900 Euro hinzugerechnet zu 4300 Euro) Euro im Jahr ausmacht. Vor dieser Tatsache sind viele Krankenversicherungsunternehmen der Meinung gewesen, dass die Entgeltsgrenze nicht überschritten wurde, da sie bei 49.500 Euro liegt.
Diese Annahme ist doch aus folgenden Gründen falsch. Die Versicherungsunternehmen wurden unterrichtet, dass diese Rechtsauslegung grundsätzlich falsch ist. Es zählt das (fiktiv angenommene) hochgerechnete Arbeitsentgelt für ein Jahr, dass zum Wechselzeitpunkt 31.12.2010 besteht. Dies beträgt in unserem Fall 51.600 Euro (4300 Euro mal 12 Monate). Damit wird nicht vom konkreten Arbeitsentgelt ausgegangen, sondern von dem vor den aktuellen Voraussetzungen Herrschenden.
Mit dieser Gesetzesänderung wurde der Zustand vor dem 01.04.2007 wieder hergestellt, bei dem auch von aktuellen Verhältnissen ausgegangen wurde. In diesem Beispiel ist der Versicherungsnehmer als von der Versicherungspflicht befreit.

An diesem fiktiven Beispiel lässt sich erkennen, dass sich eine Überprüfung des aktuellen Jahresentgelts lohnen kann, wenn man die Versicherungspflicht verlassen will und somit eine Chance zur Aufnahme in die private Krankenversicherung bekommt. Nutzen Sie diese Chance und überprüfen sie ihr eigenes Entgelt. Dies gilt wie oben erläutert zum aktuellen Zustand.

Quelle: haufe.de vom 25.01.2011

 
 
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