PKV-Tarif: Teures Urteil für die Allianz
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird wohl teuer werden für die Allianz. Der private Krankenversicherer stoppte nach dem Richterspruch Teile des PKV-Neugeschäfts. Nun droht der Allianz Belastungen von bis zu 400 Millionen Euro.
Vor drei Jahren hatte die Allianz mit dem günstigen PKV-Tarif “Aktimed” neu auf den Markt gebracht und geworben. Bestandskunden hatten jedoch nicht die Möglichkeit in den günstigeren Tarif zu wechseln bzw. nur mit einem “Tarifstrukturzuschlag” von 20 Prozent auf die Grundprämie. Dadurch lohnte sich der Wechseln in den “Aktimed”-Tarif für die meisten Allianz-Versicherten nicht mehr.
Die Finanzaufsicht BaFin sprach ein Verbot für diese Praxis aus. Die Allianz lege Einspruch ein und gewann zunächst. Vor dem Bundesverwaltungsgericht verlor die Allianz dann allerdings gegen die BaFin. Am 23. Juni stellten die Richter in Leipzig fest: Die “Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig”.
Für die Allianz kam dieses Urteil unerwartet. Dem Versicherungskonzern kann der Richterspruch nach Schätzungen womöglich bis zu 400 Millionen Euro kosten. Nach Informationen des Handelsblatts schloss die Allianz den „Aktimed“-Tarif von Juli bis Oktober für den Verkauf. Auch für Bestandskunden sei ein Wechsel derzeit nicht möglich. Die Allianz legt in Zukunft den gekippten Tarifzuschlag von rund 20 Prozent der Grundprämie auf neue Kunden und künftige Tarifwechsler um. In einem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt, soll es heißen: “Die Prämien werden sich für das Neugeschäft und für künftige Tarifwechsel im Bestand zum Teil deutlich erhöhen.”
Die geschätzten 2500 bis 4000 Allianz-Kunden, die vor dem Urteil trotz des Zuschlags in den „Aktimed“-Tarif wechselten könnten nun den Zuschlag zurückfordern. Der Allianz könnten die Forderungen fünf bis zehn Millionen Euro kosten.
Quelle: handelsblatt.de
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