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Offenlegung der Pläne der gesetzlichen Krankenversicherungen

(dso) Die Erhöhung des Einheitsbetrages war bereits seit langer Zeit offiziell bekannt. Die Frage stellte sich jedoch, ob die Kassen dazu noch Zusatzbeiträge von ihren Kunden fordern würden.

Private Krankenversicherung

Nun wird bekannt, dass die Krankenkassen vorerst keine Zusatzbeiträge fordern werden, wie eine Umfrage der Stiftung Warentest unter den gesetzlichen Krankenkassen zeigt. Das Ansteigen der allgemeinen Krankenkassenbeiträge auf 15,5 Prozent ist dagegen ein altbekanntes Geheimnis.
Die Mehrbelastung teilen sich dabei je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Stiftung Warentest hat für einen Durchschnittsverdiener mit 2500 Euro Bruttomonatseinkommen eine Erhöhung von 7,50 Euro errechnet.

Laut der Aussage der Bundesregierung soll der Beitragssatz nach der Erhöhung im Januar vorerst nicht mehr steigen, was dazu führt, dass die Krankenkassen neue Finanzlücken daraufhin durch Zusatzbeiträge stopfen müssen. Dies könnten durch die Tatsache der Einheitsbeträge für alle Versicherten bis 2015 33 Euro, bis 2025 sogar rund 150 Euro sein. Sozial benachteiligte sollen dabei durch Steuermittel unterstützt werden.

Dagegen ist zu betrachten, dass in der privaten Krankenversicherung (PKV) einige Vorteile überwiegen, die sich durch Änderungen ergeben. Diese Änderungen bestehen in der Senkung der Verdienstgrenze, die 3-Jahres-Wartefrist für Arbeitnehmer.
Erstmals in der Geschichte wird die Verdienstgrenze für Arbeitnehmer sinken. So können Sie sich bereits ab einem Verdienst von 49.500 Euro im Gegensatz zu 49.950 Euro im letzten Jahr privat versichern. Außerdem werden die zu Warten angesetzten 3 Jahre auf 1 Jahr reduziert, womit Angestellte bereits beim einmaligen Überschreiten der Verdienstgrenze in die PKV wechseln können. Für alle anderen bestehen diese Einkommensgrenzen nicht.
Zur Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung setzen die Anbieter auf ein aktives Kostenmanagement und eine strikte Überprüfung der Rechnungen.

Quelle: focus.de vom 19.10.2010 und www.cecu.de vom 29.11.10

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