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Urteil: Nur PKV-Basistarif für ALG II-Bezieher
Privatversicherte ALG 2 Bezieher bekommen keine volle Kostenübernahme ihrer Beiträge der privaten Krankenversicherung. Das entschied nun das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Die Arge sei lediglich zur Zahlung des monatlichen Beitrages für eine gesetzliche Krankenversicherung von aktuell 126,05 Euro verpflichtet, so die Richter in ihrer Begründung. Der klagende ALG 2-Empfänger müssen den Differenzbetrag selbst tragen oder in den PKV-Basistarif wechseln, so das Gericht.
Quelle: sozialleistungen.info |