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Ohne Risiko in den Urlaub
(nth) Wer im Ausland ärztliche Hilfe benötigt, sollte entweder reich oder gut versichert sein. Auf den Großteil der Reisenden trifft weder das eine, noch das andere zu.
Hier das Beispiel eines Urlaubers, der in Südafrika mit seinem Mietwagen verunglückte und aufgrund eines Schädelbruches nach Deutschland in eine Spezialklinik geflogen werden musste. Seine Krankenkasse weigerte sich, die Behandlung durch südafrikanische Ärzte und den Rücktransport von Südafrika nach Deutschland zu bezahlen. Die Kosten liegen insgesamt bei rund 40.000,- Euro. Kein Rundum-sorglos-Schutz durch die Kassen
Die Weigerung der Kassen ist rein rechtlich nicht mal zu beanstanden. Mittlerweile dürfen gesetzlich versicherte zwar davon ausgehen, dass sie in allen EU-Staaten zumindest im ambulanten Bereich eine Grundversorgung auf Kassenkosten erhalten (EuGH Az.: C-385/99). Besteht ein spezielles Sozialversicherungsabkommen, sollten die deutschen Sozialversicherungen sogar Teile der Krankenhauskosten übernehmen (BSG Az.: B 1 KR 18/06 R). Es wird aber kein Rundum-sorglos-Schutz gewährleistet.
„Wir erleben immer wieder, dass sich Ärzte im Ausland weigern, deutsche Touristen zu behandeln – es sei denn, diese zahlen die Rechnung privat“, warnt Charlotte Henkel, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Und sogar wenn sich die Mediziner am Urlaubsort kooperativ verhalten, bleibt immer noch der größte Kostenfaktor, der Transfer zurück in die Heimat. Er wird vom heimischen Versicherungsschutz in keinem Fall gedeckt (BSG Az.: B 1 Kr 1/98).
Außerhalb Europas bzw. in Ländern, mit denen keine Verträge über die Krankenversorgung bestehen, übernehmen die Kassen keinerlei Behandlungskosten für ihre Mitglieder. Aus diesem Grunde sollten sich Versicherte, die verhindern möchten, dass ihre medizinische Versorgung im Urlaub mehr Geld verschlingt als ein neuer Mittelklassewagen, eine private Auslandskrankenversicherung zulegen.
Grenzen bei den Kassen
Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und vielen europäischen Staaten sowie einigen wichtigen Reiseländern soll zwar die Gesundheitsversorgung deutscher Touristen im Ausland sicherstellen, aber das Kostenrisiko ist damit nicht gebannt. „Wer bei seiner Krankenkasse eine europäische Gesundheitskarte beantragt, kann zwar davon ausgehen, in allen EU-Ländern und der Schweiz genauso behandelt zu werden wie die dort ansässigen EU-Bürger“, sagt Udo Barske vom AOK-Bundesverband in Berlin. Die Kassen dürfen die Kosten einer Behandlung durch ausländische Mediziner aber nur bis zu der Höhe übernehmen, die auch im Inland entstanden wäre. „Da die Erstattungsmöglichkeiten durch die Sozialversicherungsträger je nach Land variieren, kann es durchaus sein, dass die Auslandsbehandlung diesen Satz deutlich überschreitet“, so Barske. „Ohne privaten Zusatzschutz muss der Versicherte den Differenzbetrag aus eigener Tasche zahlen.“
Zudem besteht ein immenses Kostenrisiko, falls der Patient sehr schwer verletzt wird und auf dem Rücktransport nach Deutschland medizinisch betreut werden muss. „Selbst ein Flug in einer Linienmaschine, aus der lediglich ein paar Sitze ausgebaut werden müssen, kann schon mehrere Zehntausend Euro kosten“, so AOK-Experte Barske. „Ein Spezialflug in einem für Ambulanzflüge ausgestatteten Flugzeug kommt sogar noch teurer – denn neben Sanitätern ist bei solchen Flügen in der Regel auch noch mindestens ein Arzt mit an Bord.“ Jedem Versicherten sei daher dringend zu raten, dieses Risiko mit einer Auslandsreisekrankenversicherung abzusichern.
Was der zusätzliche Schutz kostet
Familien zahlen zwischen 15 und 40 Euro. „Solche Jahresverträge sind schon deshalb ausgesprochen sinnvoll, weil sie den Schutz des Kunden auf allen Urlaubsreisen garantieren, solange diese nicht länger als sechs Wochen am Stück dauern“, erläutert Verbraucherschützerin Henkel. Weitergehenden Schutz brauchen nur Dauerurlauber oder Weltreisende: „Wer plant, über 42 Tage ununterbrochen unterwegs zu sein, braucht einen Einzelvertrag, der auf die Langzeitreise zugeschnitten ist“, so Henkel.
Quelle: Focus Money online vom 23.04.2010 |